Notare
Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amts.
Er wird vom Landesjustizminister für einen bestimmten Amtsbezirk bestellt und untersteht der Dienstaufsicht durch die Präsidenten des Land- und des Oberlandesgerichts sowie durch den Justizminister.
Zuständig vor allem für Beurkundungen, berät der Notar als neutraler Dritter, belehrt die Parteien und hilft bei der Gestaltung von Verträgen. Der Notar hat im Interesse beider Seiten auf die Konsequenzen, Risiken und Gefahren einer Regelung aufmerksam zu machen und Alternativen vorzuschlagen. Besonders im Bereich der Immobilienwirtschaft und des Gesellschaftsrechts (z.B. Gründung, Verschmelzung) bedürfen Verträge der notariellen Beurkundung, d.h. der aktiven Mitwirkung durch den Notar.
Die Rechtsverhältnisse der Notare sind in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt; sie sind unparteiische Betreuer der Beteiligten (§ 14 BNotO) und erhalten in ihrer Höhe gesetzlich festgelegte Gebühren. Grundsätzlich müssen die Notare Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt sein und ihr Amt hauptberuflich ausüben.
Als Notare zugelassen sind Thomas Röskens, Andreas Riedel und Silke Giesa.