Handels- und Vertriebsrecht
Das Handelsrecht bildet die Schnittstelle eines jeden Unternehmens zum Markt.
Es ist damit für jedes Unternehmen von großer Bedeutung und zwar nicht nur im Bereich des Vertriebs oder beim Einkauf. Wir beraten Unternehmen beim Aufbau oder der Veränderung ihrer Vertriebsstrukturen, angefangen bei der Vertragsgestaltung bis hin zur Unterhaltung eines Handelsvertreternetzes. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei komplizierten Vertragsverhandlungen und können schnell und flexibel auf die jeweilige Verhandlungssituation reagieren. Unsere Mandanten haben Kunden in ganz Europa oder haben selbst ihren Sitz im Ausland.
Wir beraten:
- bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- bei Vertragsverhandlungen mit Ihren Kunden oder Lieferanten
- bei der Absicherung Ihrer Marktposition gegen unlautere Geschäftspraktiken und beim rechtlich sicheren Umgang mit der Werbung, z.B. durch die wettbewerbsrechtliche Überprüfung von Werbe-Slogans oder speziellen Marketing-Aktionen
- bei der Konfliktlösung
- beim Factoring-Recht