Arbeitsrecht
Wir begleiten unsere Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten dauerhaft, projektbezogen oder auch in Einzelfragen.
Dabei sind Kenntnisse über betriebliche Belange und wirtschaftliche Aspekte ebenso wichtig, wie umfangreiche praktische Erfahrungen und fundierte rechtliche Kenntnisse.
Unsere Mandanten sind national und international tätige Unternehmen aller Branchen, öffentliche Unternehmen, Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände.
Wir übernehmen für Sie insbesondere die Beratung und Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen:
- bei der Durchführung von Personalwechsel/-abbau (Kündigungen und Aufhebungsverträge)
- bei der Gestaltung von Individualarbeitsverträgen (auch Befristungen), Gesamtzusagen, Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen
- bei Unternehmensfusionen und -umstrukturierungen, Durchführung von Due Diligence
- Interessenausgleichs-, Sozialplan- und Einigungsstellenverhandlungen anlässlich von Betriebsänderungen (z.B. Betriebsstilllegungen)
- in allen Fragen rund um den Betriebsrat
- bei der Begründung und Beendigung von Beratungsverträgen und Verträgen mit freien Mitarbeitern zur Vermeidung einer Scheinselbständigkeit sowie von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen
- bei der Gestaltung und Prüfung von Wettbewerbsabreden und von Altersversorgungszusagen
- bei der Erarbeitung von Vergütungs-, Tantieme- und Arbeitszeitmodellen sowie Mitarbeiterbeteiligungskonzepten (z.B. stock options, Cafeteria-Systemen)
- bei der Versetzung von Mitarbeitern und der Änderung von Arbeitsbedingungen
- bei der Gestaltung von Dienstverträgen, insbesondere auf Vorstands- und Geschäftsführerebene
- bei Streitigkeiten aus Einzelarbeitsverträgen und Tarifverträgen